Wort davor: Lehn(s)fähige

Lehn(s)fähigkeit
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)fähigkeit (I)
Erklärung: die Ritterbürtigkeit und rittermäßiges Leben voraussetzende Fähigkeit, ein (adliges) Lehen zu übernehmen.
Sachhinweis: HRG.1 II 1710.

Lehn(s)fähigkeit (II)
Erklärung: das Recht, eigene Vasallen zu haben.

Wort danach: Lehn(s)fahne

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