Lehn(s)fähigkeit
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)fähigkeit (I)
Erklärung:
die Ritterbürtigkeit und rittermäßiges Leben voraussetzende Fähigkeit, ein (adliges) Lehen zu übernehmen.
Sachhinweis:
HRG.1 II 1710.
Wort danach: Lehn(s)fahne
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