Wort davor: lehn(s)fähig

Lehn(s)fähige
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer lehnsfähig (I) ist.
vgl. 2Lehn(s)erbe.

Wort danach: Lehn(s)fähigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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