Wort davor: lehn(s)fähig
Lehn(s)fähige
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wer lehnsfähig (I) ist.
vgl.
2Lehn(s)erbe.
- Belegtext:
die empfahende persohn ist ein jeder lehnfaehiger von adel ... durch welche beyde worthe, lehnsfaehig und leibes lehns-erbe das mannliche geschlecht oder die von der schwerd seite
allein bedeutet, hergegen das weibliche geschlecht oder die von der spiel-seite ausdrücklich ausgeschlossen werden
Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1829
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 714
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: um 1742
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 362
Wort danach: Lehn(s)fähigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten