Wort davor: Lehnsermahnung

Lehn(s)eröffnung
Wortklasse: Femininum

Lehn(s)eröffnung (I)
Erklärung: Freiwerden eines Lehens.
vgl. Lehnsapertur.
Wortbildungshinweis: zu Eröffnung (IV).

Lehn(s)eröffnung (II)
Erklärung: bei der Lehnserneuerung vom 2Lehnserben zu zahlende Gebühr.

Wort danach: Lehnsersuchen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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