Wort davor: Lehn(s)erbrecht
Lehn(s)erbschaft
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)erbschaft (I)
Erklärung:
der einem 2Lehnserben zustehende Lehnsnachlaß (Ggs. Allodialerbschaft).
Wortbildungshinweis: zu
Erbschaft (I 1 a).
- Belegtext:
wann zu der lehens-erbschafft kein anderer erb als bruders-kinder verhanden, so erben dieselben ... in capita und nach anzahl der personen
Datierung: 1732
Fundstelle: FinsterwalderObs. II 4 S. 612
- Belegtext:
die lehnserbschaft begreift ... zwar den saemmtlichen lehnsnachlaß in sich, ... jedoch nicht in der eigenschaft einer universitas, sondern in beziehung auf jede einzelne lehnbare sache
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 313
- Datierung: 1826
Fundstelle: WürtRechtsErk. (1826) 152
Lehn(s)erbschaft (II)
Erklärung:
Erbfolge in einem Lehen.
Wortbildungshinweis: zu
Erbschaft (I 2).
Lehn(s)erbschaft (III)
Erklärung:
wie Lehnserbrecht (I).
Wort danach: Lehn(s)erbung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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