Wort davor: Lehnerbnahme

Lehn(s)erbrecht
Wortklasse: Neutrum

Lehn(s)erbrecht (I)
Erklärung: Rechtsvorschriften, die den Eintritt eines 2Lehnserben in den Besitz eines Lehens nach dem Tod des Lehnsinhabers regeln.
Wortbildungshinweis: zu Erbrecht (I 2).

Lehn(s)erbrecht (II)
Erklärung: Anspruch auf ein eröffnetes (III) Lehen.
Wortbildungshinweis: zu Erbrecht (I 1).

Wort danach: Lehn(s)erbschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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