Wort davor: Lehnserbgerechtigkeit

Lehnerbgericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: dem Lehnsherrn (I) zustehende Gerichtsbarkeit (II).
Wortbildungshinweis: zu Erbgericht (I 1).

Wort danach: Lehnerbherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten