Wort davor: Lehn(s)einkünfte

Lehn(s)empfänger
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer, auch in Vertretung, belehnt wird.

Wort danach: Lehn(s)empfängnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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