Wort davor: Lehnseigentum
lehnseigentümlich
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
einem Lehen eigentümlich (I 2) angehörend.
- Belegtext:
zudem, das der graveschafft Wertheim anhangende jus und lehens aigenthumbliche gerechtigkeit zu dem closter B. nit geschmelert noch abpracticirt sondern frey erhalten werde
Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
hschr.
Fundstelle: DRWArch.
Wort danach: Lehn(s)einkünfte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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