Wort davor: Lehnseigentum

lehnseigentümlich
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: einem Lehen eigentümlich (I 2) angehörend.

Wort danach: Lehn(s)einkünfte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten