Lehnseigentum
Wortklasse: Neutrum und Maskulinum
Erklärung:
Nutzungseigentum des Lehnsmannes (I)
an der ihm vom Lehnsherren (I) verliehenen und in dessen Obereigentum
verbliebenen Sache oder dem Recht.
Wort danach: lehnseigentümlich
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