Wort davor: Lehn(s)eid

Lehnseigentum
Wortklasse: Neutrum und Maskulinum
Erklärung: Nutzungseigentum des Lehnsmannes (I) an der ihm vom Lehnsherren (I) verliehenen und in dessen Obereigentum verbliebenen Sache oder dem Recht.

Wort danach: lehnseigentümlich

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