Lehn(s)edikt
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das Lehnswesen betreffende Verordnung, auch Einzelverfügung.
vgl.
Lehn(s)recht (I).
Wort danach: Lehn(s)eid
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten