Wort davor: Lehnchenausrufen
1Lehn(s)dienst
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Leistung des Lehnsinhabers für das Lehen.
Sachhinweis:
HRG.1 II 1704f.
- Datierung: 1416
Fundstelle: OÖUrb. I 199f., 205f., 216, 218 u. 221
- Belegtext:
von gemainen rechten moechte der leheman, sonderlich so das lehenguot ansehlich waere, villeicht auff sein selbs kosten solche lehendienst zuo thuon verpflicht sein
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 12r
[weitere Angaben: ebd. 16v]
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
die lehenman der selben freyen lehen sein zuo kainem lehensdienst wie ander lehenleüt verbunden
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 41r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 1581
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIII 174
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ueber ... althergebrachte lehens-dienste sollen die besitzer der burg-lehen und freyen haeuser ..., wenn wir ... hochzeit, kind-tauffen oder andere stattliche fuerstliche lager
... halten und sie ... aufzuwarten beschieden werden, ein jeder ... einen bewehrten mann zu hofe schicken
Datierung: 1587
Fundstelle: CCMarch. II 5 Sp. 16
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wirdt daz lehen verwuerkht, wan der lehenßman die schuldigen lehenßdienst vermueg seiner gelaisten lehenßpflicht seinen lehenßherrn auf erforderung waigert
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 135
- Datierung: 1657
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 628
- Belegtext:
geldabloese dieses lehendienstes
Datierung: 1683
Fundstelle: Scotti,Cleve I 576
- Datierung: 1684
Fundstelle: BreckerfeldUB. II 139
- Belegtext:
hat der lehn-herr das recht, zu friedens-zeiten die lehndienste oder ehrenzüge [als zu lehns-empfahung, reichs- und andern versamlungs-tagen, fürstlichen hoefen, heimführungen
und dergleichen], zu kriegs-zeiten die ritterdienste zufodern
Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1865
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
schliesslich hat der lehn-mann dies recht, dass er die ross oder lehndienste ... nicht wie andere vasalli ..., so propria feuda & mera beneficia seyn, thun müssen, auf seine kosten
leistet, sondern ihm nach gelegenheit das mahl und die futterung gereichet, auch der erlittene schade erstattet wird
Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1874
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
feuda aperturae vel reddibilia ..., zu teutsch ein offen haus, ein aufgebig lehen, da ein schloß, stadt oder vestung mit dieser condition concediret wird, daß der vasall an statt der lehen-dienste
zu kriegs- und friedens-zeiten dem lehen-herrn auf begehren die oeffnung thun muß
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 605
- Belegtext:
diejenigen lehen ..., von denen man gar keine lehnsdienste leistet, werden feuda franca, freie lehen, ehrenlehen ... genannt
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 626
[weitere Angaben: ebd. 628 und 640]
- Belegtext:
die lehnsdienste ... können ... in vier klassen eingeteilt werden: ... ritterdienste, ... hofdienste ... gerichtliche dienste ... ehrendienste
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 664
- Datierung: 1758
Fundstelle: v.Justi,Staatsw. II 406
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- Datierung: 1783
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. II 209
- Belegtext:
lehensdienste. die vasallen muessen fuer den genuß ihrer lehen gewisse dienste ... thun und eine anzahl ritter- und lehenpferde stellen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 527
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
lehnsdienste. lehnleute muessen auf erfordern die ritterdienste in eigener person leisten, sollen sich auch dazu mit gebuehrender anzahl pferden und knechten bereit halten land. ordn. v. 1. okt. 1555
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 219
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- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 18 § 159
- Belegtext:
[beim] beutellehn ... bey einer ... belehnung statt der lehnsdienste eine bestimmte summe geldes an den lehnsherrn entrichten
Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht III 350
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 188 u. 294
[weitere Angaben: vgl. ebd. 294-299]
- Belegtext:
der vasall begeht eine felonie: ... wenn er ... 9) dem lehnsherrn die lehndienste hartnaeckig verweigert
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VII 167
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 408
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 625
- Datierung: 1807
Fundstelle: WirtRealIndex III 73
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Datierung: 1808
Fundstelle: Hagemann,PractErört. V 11
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 239
- Datierung: 1820
Fundstelle: ProtBundesversamml. IX 193
- Belegtext:
[Buchtitel:] de servitiis feudalibus, von lehn- oder ritter diensten; de subfeudis, von affterlehnen. cur. F.H. Schaden. Francofurti 1722
Wort danach: 2Lehndienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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