Lehn(s)dienstbarkeit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
aus dem Lehnsverhältnis entspringende Verpflichtung des Lehnsmanns, den 1Lehnsdienst zu erbringen.
Wort danach: Lehnding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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