Wort davor: Lehnbüchel
Lehn(s)bürde
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Lehnsbeschwerde.
Wortbildungshinweis: zu
Bürde (II 1).
- Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 10r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1878
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 717
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
vor lehns-bürden, welche aus den lehn abzutragen, seyn zu achten die jährliche hebungen und unpflichte, so von alter auf die lehne haften ...
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: Mevius,MecklLREntw. 809
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
lehens-buerde, ... onus feudi, was fuer last bey einem lehen ist; was man dagegen thun muß
Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 597
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- in Google Books
- Datierung: 1808
Fundstelle: RepStaatsVerwBaiern I2 229
Wort danach: Lehnburgmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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