Wort davor: Lehn(s)brief

Lehnbruch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Verletzung, 1Bruch (II 2) eines Lehnsverhältnisses durch den Vasallen.

Wort danach: lehnbrüderlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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