Wort davor: Lehnsbitte

Lehn(s)bote
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Bevollmächtigter des Lehnsherrn oder Lehnsgerichts sowie niederer Regierungsbediensteter ( 1Bote I).

Wort danach: Lehn(s)brauch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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