Wort davor: Lehnbeschützer

Lehn(s)beschwerde
Wortklasse: Femininum
Erklärung: auf einem Lehen ruhende Leistungs- und Gestellungspflicht.
vgl. Lehn(s)bürde.

Wort danach: Lehnbeschwernis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten