Lehnsberufung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Aufforderung, ein Lehen anzusuchen (IV) bzw. auf Grund alter Lehnsbriefe
(I) erneuern zu lassen.
Wortbildungshinweis: zu
Berufung (III 3).
Wort danach: Lehn(s)beschaffenheit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten