Wort davor: Lehnbehausen

Lehnberechtigkeit
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Inbegriff der dem Lehnswesen entspringenden Rechte und Pflichten.
Wortbildungshinweis: zu Berechtigkeit (I).

Wort danach: Lehnsberechtigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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