Lehnberechtigkeit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Inbegriff der dem Lehnswesen entspringenden Rechte und Pflichten.
Wortbildungshinweis: zu
Berechtigkeit (I).
Wort danach: Lehnsberechtigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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