Wort davor: Lehn(s)begnadigung
Lehn(s)begnadung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Lehnsgnade.
Wortbildungshinweis: zu
Begnadung (I).
- Belegtext:
durch die lehen-begnadung ... unsere lehenschafften nahend gar aus denen handen gezogen werden
Datierung: 1542
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. II 184
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Datierung: 1568
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 411
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1569
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 414
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 96
- Belegtext:
die lehens-begnadung die natur und wesenheit der alten rittermaeßigen lehen nicht veraendert, sondern nur gleichsam modificirt und qualificirt
Datierung: 1626
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 465
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
uns ... jetztermeldte zween staend ... gebethen, daß wir ihnen als jetzt regierender roemischer kayser, auch herr und lands-fuerst, beruehrte hievor erlangte lehens-begnadung
... confirmiren und zu bestaetten geruhen wollen
Datierung: 1627
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 419
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1628
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 420
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Lehnbehausen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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