Wort davor: Lehnbede

Lehnbedingung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Vertragsabmachung, Vertragsvorbehalt über ein Lehen.
Wortbildungshinweis: zu Bedingung (II).

Wort danach: Lehnsbeeidigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten