Lehn(s)bauer
Wortklasse: Maskulinum
Lehn(s)bauer (I)
Erklärung:
Inhaber eines bäuerlichen Erblehens, Lehner ( II 1 und 2).
Wort danach: Lehnbaum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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