Wort davor: Lehnbanko

lehnbar
Wortklasse: Adjektiv, Adverb

lehnbar (I)
Erklärung: einer Belehnung (I) fähig, belehnt.

lehnbar (II)
Erklärung: als Lehen geeignet, vergeben.
lehnbar (III)
Erklärung: den Anforderungen eines Lehnsverhältnisses entsprechend.

Wort danach: lehnbarig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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