Wort davor: Lehnausrufen

Lehnbank
Wortklasse: Femininum

Lehnbank (I)
Erklärung: Geldinstitut, Bank (II 3), die gegen wertbeständige Pfänder Geld auf Zinsen verleiht, Leihehaus.
vgl. Lehnbanko.

Lehnbank (II)
Erklärung: Laßbank, Lehnsgericht (I).
Wortbildungshinweis: zu Bank (IV 1).
Lehnbank (III)
Erklärung: von der Metzgerzunft leihweise vergebene (Arbeits- und Verkaufs-) Bank (II 1).

Wort danach: Lehnbanko

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten