Wort davor: Lehn(s)aufsendung

Lehnausrufen
Wortklasse: subst. Infinitiv
Erklärung: jährlich einmal stattfindende und oft verbotene Versteigerung der Dorfmädchen, die dadurch für ein Jahr an den Ersteigerer als Tänzer und Beschützer gebunden sind.
vgl. Lehnchenausrufen.
Wortbildungshinweis: zu ausrufen (II 2 Spiegelstrich 1).

Wort danach: Lehnbank

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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