Lehnausrufen
Wortklasse: subst. Infinitiv
Erklärung:
jährlich einmal stattfindende und oft verbotene Versteigerung der Dorfmädchen, die dadurch für ein Jahr an den Ersteigerer als Tänzer und Beschützer gebunden sind.
vgl.
Lehnchenausrufen.
Wortbildungshinweis: zu
ausrufen (II 2 Spiegelstrich 1).
Wort danach: Lehnbank
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