Wort davor: Lehn(s)aufkunft

Lehn(s)aufsendung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Zurückgabe, Aufsendung eines Lehens durch den Lehnsmann.
vgl. Aufsand (II).

Wort danach: Lehnausrufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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