Wort davor: Lehn(s)aufkunft
Lehn(s)aufsendung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Zurückgabe, Aufsendung eines Lehens durch den Lehnsmann.
vgl.
Aufsand (II).
- Datierung: 1636
Fundstelle: Heinke,NÖLehenR. II 225
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
von der lehens-aufsendung ... der lehenverband wird aufgeloeset, wenn der lehen-mann das lehen aufsendet ... wenn das lehen dem lehen-herrn aufgesendet wird, vereiniget sich das
ober-eigenthum mit dem unter-eigenthum, und das lehen hoert so lange auf, lehen zu seyn, als der aufsendende lehen-mann lebt
Datierung: 1808
Fundstelle: VerfBaiern I Beil. VI p. 165
Wort danach: Lehnausrufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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