lehnartig Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:einem Lehen ähnlich.
Belegtext:
die lehenbarkeit einer sache, eines rechtes, muß erwiesen werden, wenn nicht der lehenartige besitz oder eine andere rechtliche vermuthung fuer die lehenbarkeit eintritt Datierung: 16. Jh.
Fundstelle:Heinke,NÖLehenR. I 330
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