Wort davor: Lehnarbeiter
Lehn(s)art
Wortklasse: Femininum
Lehn(s)art (I)
Erklärung:
dem Lehnrecht entsprechende Beschaffenheit.
- Belegtext:
es wider lehens art vnd natur were, das die lehensleut in vertrags oder gemaechtnuß weiß der lehen halben anfall oder nachkommen setzen
Datierung: 1511
Fundstelle: Frey,Pract. 497
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1512
Fundstelle: Frey,Pract. 543
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
sein etliche lehen, die jre lehens art, aygenschafft vnnd natur allwegen haben vnnd behalten
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 2r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Belegtext:
es wirdet auch ain jedlichs lehen also vermuot, das es rechte lehensart habe
Datierung: 1548
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 40r
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 1568
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 340
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat 99
- Datierung: 1645
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1874
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Belegtext:
[in d.] lehens-processen ... nach lehens-art und nothdurfft rechtlich verfahren werde
Datierung: 1651
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 199
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 2. Hälfte 17. Jh.
Fundstelle: Westphalen,Mon. II 1827
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- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1704
Fundstelle: CCMarch. II 5 Sp. 62
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Lehn(s)art (II)
Erklärung:
wie Lehnsbrief (I).
Wort danach: lehnartig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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