Wort davor: Lehen
lehen
Wortklasse: Verb, auch subst. Infinitiv
lehen (I)
Erklärung:
verleihen, leihen.
- Belegtext:
er uns sin aigen gueter ... ingab und gelehet haut
Datierung: 1277/15. Jh.?
Fundstelle: WirtUB. VIII 52
- Belegtext:
wenne sie hinnan hin uns ... ir gewerf jergelich gebent, ... so sullent sie lidig sin beide lehendes, gebendes, varnlaszendes
Datierung: 1330
Fundstelle: MGConst. VI 1 S. 731
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- Belegtext:
welcherlay pen ... halber tail ist des pischofs kamer, vnd der ander halb tail, die ym gelehen haben
Datierung: 1338/47
Fundstelle: Tomaschek,Trient 189
- Belegtext:
andirn fursten ..., die gelehint sin vom deme heiligen romischen riche
Datierung: um 1360
Fundstelle: GoldBulle 110
Textarchiv: GoldBulle 110
- Belegtext:
dinstman und gelehinte manne
Datierung: um 1360
Fundstelle: GoldBulle 130
Textarchiv: GoldBulle 130
- Belegtext:
nach dem das lehen oder das verleihen aygentlich steet in den dingen, die in zale, gewicht oder maß begriffen ... werden, wer dann dem andern icht leihet, das sol er im widerumb gelten
Datierung: 1484
Region/Autor/Textsorte:
NürnbRef.
Fundstelle: QNPrivatR. I 1 S. 40
- Belegtext:
czweierley ist lehin. alzo zcu borge lehin vnde zcu gebruchen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Prompt.jur. 26
lehen (II)
Erklärung:
entleihen.
lehen (III)
Erklärung:
einen Tag lehen einen Termin festsetzen, zur Verfügung stellen.
lehen (IV)
Erklärung:
die Leistung aus dem Lehnsverhältnis erbringen.
- Datierung: 1541
Fundstelle: NrhAnn. 45 (1886) 166f.
Wort danach: Leher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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