Wort davor: Leg(e)tag
Legung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Tätigkeitsname zu legen, im frühesten Beleg glossiert Legung positio 14. Jh. DiefenbGl. 449a.
Legung (I)
Erklärung:
Ablegung einer Rechnung.
Legung (II)
Erklärung:
Bauerlegung.
Legung (III)
Erklärung:
Erlegung von Geld, Bezahlung (I).
Legung (IV)
Erklärung:
Festlegung, Entscheidung.
- Belegtext:
der stiefvater sein lebendiges heergewette vermittelst gerichtlicher legung vorausgenommen [hat]
Datierung: 1626
Fundstelle: Kosmann,StettinStatR. 120
Legung (V)
Erklärung:
Hinterlegung (II) einer Summe Gelds.
- Belegtext:
noch en mach hi E.s eygenscap mit gheenen woerden noch mit gheenre legghinghe nochte plechten doden noch losenen
Datierung: 1423
Fundstelle: UtrechtRBr. II 145
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Legung (VI)
Erklärung:
Niederlegung, hier Aufziehung auf das Rad (II) als Schandstrafe nach der Todesstrafe.
- Belegtext:
welcher eine ... jungfrau ... wider ... des vatters ... willen entfuehret ... und ... um ihre ehre bringet, der soll samt seinen gehuelffen mit dem schwerdt und legung des coerpers auf das rad gestraffet ... werden
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 19 § 23
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Legung (VII)
Erklärung:
Offenlegung.
- Belegtext:
legung jrer schüld
Datierung: 1461
Fundstelle: FRAustr. 44 S. 143
Legung (VIII)
Erklärung:
Untersagung einer bestimmten Tätigkeit.
Legung (IX)
Erklärung:
Vorlegung.
Wort danach: Legwerker
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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