Wort davor: Legstadtkasse

Leg(e)statt, Legstätte
Wortklasse: Femininum

Leg(e)statt (I)
Erklärung: Kasse (II 1) für Reichssteuern und -abgaben, wo diese bis z. Weiterleitung in eine der großen Legestädte verwahrt werden, auch wie Legestadt (I) und davon tw. schwer zu trennen.
vgl. Legstadtkasse.

Leg(e)statt (II)
Erklärung: Niederlage, Stapelplatz, insb. für den Salzhandel.
Leg(e)statt (III)
Erklärung: Lade (II 2), Hauptlade innerhalb eines Handwerks, in der die Meister größerer Bezirke zusammengefaßt sind.

Wort danach: Leg(e)tag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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