Wort davor: Legitimationswesen

legitimieren
Wortklasse: Verb
Erklärung: aus mlat. legitimare.

legitimieren (I)
Erklärung: für ehelich erklären.

legitimieren (I 1)
Erklärung: durch landesherrl. Reskript.

legitimieren (I 2)
Erklärung: durch nachfolgende Eheschließung.
vgl. Legitimation (I 1 b).
legitimieren (II)
Erklärung: den Verwandtschaftsnachweis führen.
vgl. Legitimation (I 2).
legitimieren (III)
Erklärung: (sich durch Vollmacht, Paß uä.) ausweisen, etwas nachweisen.
vgl. Legitimation (II 1).

Wort danach: Legitimierung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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