Wort davor: Legitimationsschein
Legitimationschrift
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
wie Legitimation (I 2).
- Belegtext:
welcher aber sein sybtschaft mit brieflichen urkunden ... beweißen ... wolt, der soll seiner brieflichen urkunden originalia mit darauf gestelten arbore, sybtschaftbaum und legitimationschrift
zu gericht einlegen und darinnen ... ihn für ein rechtmeßigen genugsamb legitimirten erben zu erkennen begern
Datierung: 1556/58
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 118
Wort danach: Legitimationsstreit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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