Wort davor: Legist

Legitima
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Erbteil (I 1), Pflichtteil (II).
sprachliche Erläuterung: in der 1. Hälfte des 16. Jh.s vor allem im süddeutsch-österreichischen Raum aus legitima portio 'gesetzlicher Erbteil' in die deutsche Rechtssprache entlehnt.

Wort danach: Legitimation

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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