Wort davor: Legerschaft

Leg(e)geld
Wortklasse: Neutrum

Leg(e)geld (I)
Erklärung: münzähnlicher Jeton aus Silber oder Kupfer, ursprünglich als Rechenhilfe bei Amtsabrechnungen, später auch als Gabe für verdiente Amtspersonen.
vgl. Leg(e)pfennig, Rechengeld, Rechenpfennig, Werfgeld, Werfpfennig.

Leg(e)geld (II)
Erklärung: Zahlung als Abgabe, Beitrag, Gebühr und Kosten.

Leg(e)geld (II 1)
Erklärung: Geld, das bei Verkauf oder Versteigerung auf die vereinbarte Summe daraufgelegt wird, Arrha, Handgeld (V).
Leg(e)geld (II 2)
Erklärung: Zunftbeitrag.
Leg(e)geld (II 3)
Erklärung: bei Gericht.

Leg(e)geld (II 3 a)
Erklärung: Gerichtsgeld (I), das vor Verfahrensbeginn von den Prozeßparteien zu hinterlegen und bei einem gekauften Gericht erhöht ist, in der Schweiz auch Appellationsgebühr.
Leg(e)geld (II 3 b)
Erklärung: Gerichtsbuße für verspätetes Vorbringen.
Leg(e)geld (II 4)
Erklärung: Lagerungsgebühr.
Leg(e)geld (II 5)
Erklärung: Teilnahmegebühr beim Preisschießen.
Leg(e)geld (II 6)
Erklärung: Prüfgebühr für Leinen.
Wortbildungshinweis: zu 2Lege (I).
Leg(e)geld (II 7)
Erklärung: Einkaufsgebühr in ein Amt.
Leg(e)geld (II 8)
Erklärung: Betriebskapital?

Wort danach: legieren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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