Wort davor: Leg(e)brief
Leg(e)buch
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
amtliches Register.
- Belegtext:
deß stiftz M. in der cantzlei archivum verwarten sall-, lege- und renthbucher
Fundstelle: MünsterKzlO.(1574) 256
- Belegtext:
letzstlich soll er [Gerichtsschreiber] haben ein legbuech, darein was jeder gewerb vnnd hanndellsman vnsers hertzogthnmbs vnns jaerlichs zu erhaltung dieser
zunnft vnd ordnung erstattet, mit fleiß beschriben ... werde
Datierung: 1601
Fundstelle: Reyscher,Ges. XII 551
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Wort danach: 1Lege
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