Legationskasse
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
die mit der Einnahme und Ausgabe von Legationsgeldern befaßte Stelle.
Wortbildungshinweis: zu
Kasse (II 1).
Wort danach: Legationskosten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten