Wort davor: Ledigmachung

Ledigmann
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: homo ligius, Lehnsmann, der seinem Ledigherrn im Vergleich zu seinen anderen Lehnsherren besonders eng verbunden ist und dessen Burg zugunsten des Ledigherrn ein Offenhaus (I) (Ledighaus) ist.
vgl. ledig (I 39 a), Ledighaus, Ledigkeit (I).
Sachhinweis: HRG.1 II 234f.

Wort danach: ledigmäßig

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