Wort davor: Ledigkeit

Lediglassung
Wortklasse: Femininum

Lediglassung (I)
Erklärung: Entlassung, Beurlaubung, Abschied (I) aus einem Abhängigkeitsverhältnis.
vgl. ledigen (I), Lediglassungsgeld, Ledigsagbrief.

Lediglassung (II)
Erklärung: Beendigung eines vertraglichen Verhältnisses, Freigabe aus einer vertraglichen Verpflichtung.

Wort danach: Lediglassungsgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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