Wort davor: Ledigkeit
Lediglassung
Wortklasse: Femininum
Lediglassung (I)
Erklärung:
Entlassung, Beurlaubung, Abschied (I) aus einem Abhängigkeitsverhältnis.
vgl.
ledigen (I),
Lediglassungsgeld,
Ledigsagbrief.
- Belegtext:
ufgebung und lidiglassung
Datierung: 1353
Fundstelle: FRBern. VIII 27
- Datierung: 1522
Fundstelle: DWB. VI 506
- Datierung: 1571
Fundstelle: Roth s.v. dimission.
- Belegtext:
leibeigen leüth erkauffen sich vonn jhren herren, das sie ledig werden oder aber werden auß gnaden oder vmb jhrer verdienst ... ledig gezelt. darumben je nach gestaltsame der lediglassung
der schein oder vrkhundt darüber zufertigen [ist]
Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 6
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Lediglassung (II)
Erklärung:
Beendigung eines vertraglichen Verhältnisses, Freigabe aus einer vertraglichen Verpflichtung.
- Datierung: 1322
Fundstelle: FRBern. V 264
- Belegtext:
des eides und der gelúbde, so ir uns ... gesworn hant von des lihens wegen, so uns ... graf R.v.N. ... verlúhen hatte ..., des sagen wir und lassen úch lidig, frilich und offenlich mit disem ... briefe;
und wellen, daz disú lidiglassunge als guot kraft heige, als ob wir úwer jeglichen sunderlich mit namen und mit munde sines eides lidig hetten verlassen
Datierung: 1326
Fundstelle: FRBern. V 519
- Belegtext:
ap nw soliche lediglossunge von dem juden gescheen were, so schadet sie mir nicht, dorumbe das sie nicht an craffthafftiger stat noch vor gerichte geschen ist, sunder in eyme slechten hawse
Datierung: 1462
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: DRWArch.
- Datierung: 1589
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 248
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Lediglassungsgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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