Wort davor: Lediggängersche
Lediggebung
Wortklasse: Femininum
Lediggebung (I)
Erklärung:
Freigabe aus der Leibeigenschaft.
- Belegtext:
sein sie nachmalen jren herrn von beruerter leibeygenschafft wegen nichts mehr schuldig. ist auch in solcher lediggebung gar nit braeuchlich, daß jnen die herrn einig dienst vorbehalten
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,StatB. 6v
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
Lediggebung (II)
Erklärung:
Freistellung für eine besondere Aufgabe.
Wort danach: Lediggehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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