Wort davor: Lederordnung

Lederpfennig
Wortklasse: Maskulinum

Lederpfennig (I)
Erklärung: Abgabe in Geld für die urspr. Verpflichtung, Leder zu liefern.

Lederpfennig (II)
Erklärung: Marktgebühr der Gewandmacher.

Wort danach: Lederreiter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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