Lederpfennig
Wortklasse: Maskulinum
Lederpfennig (I)
Erklärung:
Abgabe in Geld für die urspr. Verpflichtung, Leder zu liefern.
Wort danach: Lederreiter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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