Wort davor: Lebende

lebendig
Wortklasse: Adjektiv, Adverb

lebendig (I)
Erklärung: als attributive Ergänzung zu Substantiv.

lebendig (I 1)
Erklärung: zu Personenbezeichnungen.

lebendig (I 2)
Erklärung: zu einer Bezeichnung für ein Tier oder eine Sache bzw. ein Recht, wobei die Verbindung mit lebendig kennzeichnet, daß es sich um ein Tier handelt.
lebendig (I 3)
Erklärung: zu einer Bezeichnung für eine Bezeugung oder Äußerung.
lebendig (I 4)
Erklärung: mit verschiedenen Bezeichnungen für die Zeit oder den Körper (wobei teilweise Leib zu ergänzen ist): zu Lebzeiten.
vgl. Leib (III 2).
lebendig (I 4 a)
Erklärung: rsprw.:
lebendig (I 5)
Erklärung: Verschiedenes, in alphabetischer Reihung der Substantive geordnet.

lebendig (I 5 a)
Erklärung: lebendiger Anfall (II 1) Handänderungsgebühr bei Besitzübergabe unter Lebenden oder wie lebendiger Zehnt?
lebendig (I 5 b)
Erklärung: lebendige Feuer(strafe) als Todesstrafe.
lebendig (I 5 c)
Erklärung: lebendige Gerade Gerade der überlebenden Ehefrau.
lebendig (I 5 d)
Erklärung: lebendige Hand Besitzübergabe zu Lebzeiten.
lebendig (I 5 e)
Erklärung: lebendiges Heergewäte, Heergewäte (IV) des überlebenden Ehegatten.
lebendig (I 5 f)
Erklärung: lebendiges Herz, hier bei Strafvollzug.
lebendig (I 5 g)
Erklärung: lebendiger Inhalt Sinngehalt einer mündlichen Darstellung.
lebendig (I 5 h)
Erklärung: lebendiger Körper, hier bei Strafvollzug.
lebendig (I 5 i)
Erklärung: lebendiger Odem als Zeichen der Geburt.
lebendig (I 5 j)
Erklärung: lebendiger Schaden einer Person zugefügter Körperschaden.
lebendig (I 5 k)
Erklärung: lebendige Sühne Geldbuße für die Verletzung eines Menschen.
lebendig (I 5 l)
Erklärung: lebendige Verbrennung als Todesstrafe.
lebendig (I 5 m)
Erklärung: lebendige Verscharrung als Todesstrafe.
lebendig (I 5 n)
Erklärung: lebendiger Zehnt Zehntabgabe v. Vieh.
lebendig (II)
Erklärung: in adv. Verbindung mit Verben.

lebendig (II 1)
Erklärung: im Strafrecht.
lebendig (II 2)
Erklärung: im Zsh. mit der Rechtsfähigkeit und im Erbrecht.
lebendig (II 3)
Erklärung: lebendig sein hier: im Amt sein.
lebendig (II 4)
Erklärung: sich lebendig tot machen bei Lebzeiten den Verzicht auf ein Lehen erklären.
lebendig (III)
Erklärung: Paarformel tot und/oder lebendig.

Wort danach: Lebendige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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