Wort davor: leben

Leben
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Daseinsform.
sprachliche Erläuterung: schon ahd. als subst. inf. zu leben, daneben auch die Gerundivform Lebend.

Leben (A)
Erklärung: des Menschen.

Leben (A I)
Erklärung: als Voraussetzung für rechtl. Handeln oder für die Erzeugung rechtl. Wirkungen; als rechtl. geregelter Status.

Leben (A II)
Erklärung: als geschütztes Rechtsgut.
Leben (A III)
Erklärung: Verpflichtung, das Leben für ein höherwertiges Rechtsgut zu opfern.
Leben (A IV)
Erklärung: als verwirktes Rechtsgut.

Leben (A IV 1)
Erklärung: Strafandrohung des Verlusts des L.s.
Leben (A IV 2)
Erklärung: Straftat, mit der der Täter sein Leben verwirkt, das Verfahren darüber.
Leben (A IV 3)
Erklärung: Urteilsspruch und Verlust des Lebens im Strafvollzug.
Leben (A IV 4)
Erklärung: Gewährung des verwirkten Lebens als Gnade oder durch Ablösung der Todesstrafe.
Leben (A IV 5)
Erklärung: Selbsthilfe gegenüber best. Verbrechern und Geächteten.
Leben (A V)
Erklärung: Gerichtsbarkeit über Leib u. Leben, Blut-, Hochgerichtsbarkeit.
Leben (A VI)
Erklärung: Rechtswirkungen (Strafen, Nutzungsrecht uä.) auf Lebenszeit.
Leben (A VII)
Erklärung: zu Lebzeiten.
Leben (B)
Erklärung: Wirksamkeit v. Gesetzen.

Wort danach: Lebensaufenthalt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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