Wort davor: Lautung
Läutung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Geläute, Glockengeläute.
Läutung (I)
Erklärung:
als Ladung zu einer Versammlung (Gemeinde, Strafgericht, Strafvollzug).
Wortbildungshinweis: zu
läuten (II 1).
Läutung (II)
Erklärung:
Ehren- oder Trauergeläute.
Läutung (III)
Erklärung:
Sturmglockenläuten wegen Feuersgefahr.
Wortbildungshinweis: zu
läuten (II 2).
Läutung (IV)
Erklärung:
Geläute anläßlich eines geplanten Eigentümerwechsels zur Erfragung eventuell Berechtigter.
Wortbildungshinweis: zu
läuten (II 4 e).
- Belegtext:
und beschicht die belütung darumb, ob ieman recht zuo den guotern hat oder maint ze haben in erbs wise oder suß, ... und wenn die lütung beschicht, so kompt der cleger zuom
nechsten gericht und erzelt, das die belütung beschegen sige und ... daruf wirt denn ertailt, das man den cleger daruf anlaiten soell
Datierung: um 1435
Region/Autor/Textsorte:
Rottweil
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 41 (1920) 360
Läutung (V)
Erklärung:
Aufforderung zum Schließen der Wirtshäuser.
Wortbildungshinweis: zu
läuten (II 4 i).
Wort danach: Läutwein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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