Wort davor: Lautmärkeit

Lautmärung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu lautmären.

Lautmärung (I)
Erklärung: öffentliche Verkündigung, Erklärung, insb. vor Gericht.
vgl. Lautmärkeit.

Lautmärung (II)
Erklärung: öffentliche Bekanntmachung einer Verlobung.
vgl. Handschlag (III 2), Lautmärungstag.

Wort danach: Lautmärungstag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten