Läuterungsschrift
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
schriftliche Begründung der Läuterung (II 2 a) mit wörtlicher Anführung des Urteils oder der angefochtenen Punkte,
wobei der nicht angeführte Entscheidungsteil rechtskräftig wird.
vgl.
Läuterungsschedul(a),
Läuterungszettel.
Wort danach: Läuterungstermin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten