Läuterungsinstanz
Wortklasse: Femininum
Läuterungsinstanz (I)
Erklärung:
die für die Durchführung einer Läuterung (II 2 a) zuständige Behörde.
Wort danach: Läuterungsprosekution
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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