Wort davor: Läuterordnung
Läuterung
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung:
mhd. liuterunge, mnd. lutterunge.
Läuterung (I)
Erklärung:
Reinigung, Säuberung.
Wortbildungshinweis: zu
läutern (I).
Läuterung (II)
Erklärung:
im Rechtsleben.
Läuterung (II 1)
Erklärung:
Erklärung, Auslegung, Entscheidung eines unklaren Rechtssatzes, Urteils, eines rechtlichen Sachverhalts.
Wortbildungshinweis: zu
läutern (II 1).
- Datierung: 1359
Fundstelle: Kurz,Rud. 333
- Datierung: 1421
Fundstelle: ArgauLsch. I 171
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- Belegtext:
erkennt, ... das der ... spruch in siner kraft beliben sol, doch mit solicher lutrung, als hienach gesriben stat
Datierung: 1422/23
Fundstelle: ArgauLsch. I 172
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- Datierung: 1429
Fundstelle: SaanenLschStat. 45
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- Datierung: 1430
Fundstelle: MBoica XVI 52
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- Belegtext:
zü ziten aller zunftbriefen, gesetzden vnd harkomen, vmb das die zunft ... dester bas besten mochten, beschehen ist ein luterung, ... were das dehein artikel in ieglichem zunftbrief
ze endernde oder finer darin ze schribende notdurftig werde
Datierung: 1440
Fundstelle: FreiburgZftO. 44
- Datierung: 1445
Fundstelle: SchweizId. III 1517
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1445
Fundstelle: Sinsheim 429
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- Datierung: 1447
Fundstelle: HagenauStatB. 195
- Datierung: 1461
Fundstelle: Tucher,NürnbBaumeisterb. 242
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- Belegtext:
vnser entscheid vnd lutrung
Datierung: 1466
Fundstelle: BruggStR. 48
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- Datierung: 1480
Fundstelle: ArgauLsch. I 201
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- Belegtext:
vnnd als wir beid theil hierumb ... verhördt vnnd sy söllichs beider syt zu vnser lüthrung gesetzt . ..; so haben wir erlüthert vnnd gesprochen, das der obbestimpt artickel also ... verstannden ... werden sol
Datierung: 1485
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: GrW. I 71
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- Datierung: 1488
Fundstelle: ArgauLsch. I 549
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- Belegtext:
und als die parthyen der urtail spennig wurden, die nit glich zuverston ..., taeten wir inen uff ir beger des luitrung
Datierung: 1489
Fundstelle: HeiligkreuztalUB. II 376
- Datierung: 1489
Fundstelle: WillisauAmtR. 99
- Belegtext:
es ist ouch beredt, das der keller und korn meister dem ... apt alle jar ... rechnung soellen geben . ..; ouch jaerliche luitrung darumb vor einem convent ... gelegt werden
Datierung: 1491
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 91
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- Datierung: 1496
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 41
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- Belegtext:
wir die parthyen mit vnser luitrung entscheiden haben in nochfolgender wise
Datierung: 1498
Fundstelle: ArgauLsch. I 405
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- Belegtext:
hat das hofgericht vor iaren die urtail geschoben in den raut, dem hofgericht ain lüterung ze geben, wie das hofgericht daruff sprechen sölle
Datierung: um 1500
Fundstelle: RottweilStR. Art. 143 (S. 153)
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- Belegtext:
hat ... vns gebetten, im vnser statt handueste vnd rechtens der wybern halb ein lüterung ze geben
Datierung: 1503
Fundstelle: ZSchweizR. 22 (1882) RQ. 46
- Datierung: 1505
Fundstelle: ArgauLsch. I 211
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- Belegtext:
soellen ... die kilchmeyer jaerlich ... lüttrung und rechnung geben, wo und wie soelich der kilchen zuovaell angelegt ... werden
Datierung: 1505
Fundstelle: BernStR. VI 1 S. 244
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- Datierung: 1511
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 193
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- Belegtext:
unsern bescheid und lutrung
Datierung: 1512
Fundstelle: FreiburgÜGBl. 9 (1902) 20
- Datierung: 1527
Fundstelle: Herzog,EhelGüterrZürich 135
- Datierung: 1528
Fundstelle: HönggMeierg. 8
- Datierung: 1531
Fundstelle: Moser,StaatsR. 29 S. 43
- Datierung: 1533
Fundstelle: ArgauLsch. I 560
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- Belegtext:
lutrung des landrechten
Datierung: 1541
Fundstelle: ArgauLsch. I 254
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- Datierung: 1551
Fundstelle: Reyscher,Ges. II 91
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- Datierung: 1559
Fundstelle: SGallenAbteiRQ. II 1 S. 305 u. 307
- Belegtext:
haben wir erkennt, daß es by jetzgemelder satzung vnd lütrung beliben vnd dem selb nach geurteilt werden sölle
Datierung: 1566
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 88
- Datierung: 1645
Fundstelle: ArgauLsch. I 326
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
laeuterung des schiedsspruchs (reductionem ad arbitrium boni viri)
Datierung: 1807
Fundstelle: SammlBadStBl. I 630
Läuterung (II 2)
Erklärung:
im sächs. Prozeßrecht.
Läuterung (II 2 a)
Erklärung:
Rechtsmittel gegen ein unklares Urteil, mit dem um Erläuterung nachgesucht wird, vgl. HRG.1 II 1648-1652.
- Datierung: 1478
Fundstelle: FreibergUB. II 336
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
die gewercken ... in irer lauterung setzen uff den gethanen spruch des rathes unde grunden das uff drey artikel
Datierung: 1482
Fundstelle: FreibergUB. II 245
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Datierung: 1495
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 405
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- Belegtext:
vnd behelt im vff die hewptsache, wo iß nodt seyn wurde, lawterunge, keginrede vnd einsagen czu thun, vnd suste alles, wes im czu seynem recht nodt ist
Datierung: 1498
Fundstelle: ZSchles. 5 (1863) 358
- Belegtext:
welcher an einem gesprochen urteil beschwerung truge und vormeinte, das er wider recht und unbillich beschweret, der sal macht und recht haben, eine schriftliche leuterung binnen
10 tagen, von der stunde eröffentens urteils an zu rechnen, bei den gerichten einzuprengen
Datierung: 1539/69
Fundstelle: ZwickauStRef. 134
[weitere Angaben: ebd. 191]
- Belegtext:
wir ... hiermit empfolen haben wollen, das es in der part wolgefallen stehen solle zu appelliren oder eine leuterung in vim appellationis einzubringen. also wan ein part leuteren
würde, so soll vor euch uf dieselbige leuterung bis zum beschlus von beiden theilen vorsetzet, und die acta an die facultet theologorum und juris consultorum kegen Leipzig, an die man apelliren sollte,
geschickt, und das urteil, das sie daselbst begreifen, durch euch eröffnet werden
Datierung: 1548
Region/Autor/Textsorte:
Meißen
Fundstelle: Sehling,EvKO. I 2 S. 50
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- Belegtext:
nach dem die leutterung vber vnderredlich vnd endtlich vrtheil gewoenlichen zu mutwilligem verzug fuergewendt, so soll ein jeglicher, der leutern will, dasselb deß andern tags
schrifftlich eynbringen vnd nit lenger dilation darzu haben
Datierung: 1589
Fundstelle: Saur,Fasc. I 2 Bl. 54r
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1602
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 341
- Belegtext:
einem iedern, der sich durch ein urthel beschwert zu seyn vermeynet, innerhalb zehen tagen darwider laeuterung einzuwenden, und solch urthel dadurch zu suspendiren verstattet wird
Datierung: 1622
Fundstelle: SächsGO. 1096
- Belegtext:
ein urtheil durch leuterung von der krafft rechtens suspendiren
Datierung: 1670
Fundstelle: GothaGO. 60
[weitere Angaben: ebd. 61]
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1682
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 2046f. uö.
- Belegtext:
innerhalb 10 tagen mit vorstellung erheblicher ursachen leuteruenge einwenden
Datierung: 1700
Fundstelle: CCMarch. II 233
- Datierung: 1711
Fundstelle: Rädlein 591
- Datierung: 1718
Fundstelle: StaatsbMag. VII 484
- Datierung: 1723
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 1
- Belegtext:
die läuterung ist eine in dem sachsenrecht verordnete rechtswohlthat ..., vermöge deren diejenige parthei, die sich durch den gegebenen bescheid oder eingeholtes urtheil graviret
... zu sein vermeinet, bittet, dasz er mit fernerer, das urtheil erläuternder nothdurft gehöret werden möge
Datierung: 1736
Fundstelle: DWB. VI 389
- Belegtext:
leuterung soll im wechsel-process ordentlich gar nicht zugelassen werden, wenn auch gleich solcher suspendiret und ueber die exceptiones verfahren wuerde
Datierung: 1750
Fundstelle: AltenbNWechselO. 34
- Belegtext:
leuterung ist das gegenanbringen bey eben demjenigen richter, welcher einen bescheid oder urtheil eroefnet hat, daß ... bescheid oder urtheil entweder dunkel zu verstehen sey oder eine unbilligkeit in sich enthalte
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 2091
- Belegtext:
leuterung, leuteratio ... ist dasienige rechtsmittel, wodurch iemand, der durch ein dunkeles oder unbilliges urthel beschwehret worden, dessen rechtskraft zu hemmen suchet mit
beygefuegter bitte, daß der richter selbiges erklaeren oder aendern wolle ... man theilet sie in die allgemeine (generalem) und besondere (specialem). jene ist wider das ganze urthel, diese wider
einen theil desselben gerichtet. sie geschiehet entweder mit ausdruecklichen worten (formalis) oder wird stillschweigend angezeiget (virtualis)
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 702
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- Belegtext:
die leuterung und oberleuterung ... werden bey eben demselben richter, der den ausspruch gethan hat, eingewendet, und man bittet diesen wegen der angefuehrten beschwerden durch
auswaertigen spruch abaendern zu lassen ... nur einmal wird geleutert, wenn aber dadurch die urthel abgeaendert werden, so kan hernach auch der gegentheil leutern
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 272
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
blinde leuterung. so wird diejenige leuterung genannt, welche wider ein noch nicht gesehenes urtheil eingewendet wird
Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht IV 184
Läuterung (II 2 b)
Erklärung:
gerichtliche Urteilsüberprüfung durch das aussprechende oder ein höheres Gericht auf Grund der Läuterung (II 2 a), auch das darauf ergehende Urteil.
- Belegtext:
wurde denne deme ... cleger der ordele, de up de sake gedeilet werden, lutterunge unde vorclarunge not syn, der moste man ome van gerichtes halven vorgunnen ..., ohm ok dar to eyne tid unde frist gheven
Datierung: Mitte 15. Jh.
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 25
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- Belegtext:
beyde teyl lutterunge ettlicher spruch begern
Datierung: 1474
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 30
- Belegtext:
sprechin wir schephin zcu Lipczk uff solliche schriffte zcu lutterunge des vorigen spruchs vor recht
Datierung: 1474
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 65
- Belegtext:
ir uns zcweyer part rede unde wedderrede nebin eynen unnsern vorgethanen rechtspruch, obir die sachen gesprochin, umbe lutterunge desselbin spruchs gesant unde recht darobir zcu sprechen gebetin habit
Datierung: 1474
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 246
- Belegtext:
ist eynigem parte an den orteyln unde rechtspruchen eyniger lutterunge noid unde behelff, dy mogen sy zcu rechter zcyt ... wol habin unde furdern
Datierung: 1474
Fundstelle: PössneckSchSpr. I 306
[weitere Angaben: ebd.ö. vgl. Reg.]
- Belegtext:
H.J. luterunge unsers nehsten gethanen spruchs begert mit zcweyerley ußlegunge der clawsulen
Datierung: 1478
Fundstelle: FreibergUB. II 342
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- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
yr eyne lutterung der selbten zcweyer rechtspruche von uns bittet
Datierung: 1484
Fundstelle: Neumann,MagdebW. 157
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1502
Fundstelle: MagdebSchSpr.(Friese) 191
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- Belegtext:
die antwurter ... gestuenden auch nicht, das die kundtschafft einicher leuterung bedoerfft, dann jhr sag lauter vnnd klar were ... vnd geschehe diese außflucht keiner andern gestalt, dann der sach zuo verlengerung
Datierung: 1512
Fundstelle: Frey,Pract. 549
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- Belegtext:
welchem part auff eroeffente urtheil leuterung vonnoethen, das sol dieselbe in acht tagen den nechsten von der stund der eroeffnung zurechnen im ampt zwiefach einbringen. darauff
sol alsdann von acht tagen zu acht tagen verfahren, mit zweyen saetzen beschlossen und gar keine uberleuterung zugelassen werden
Fundstelle: JoachimsthalBO. 1548 IV 15
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- Belegtext:
hat dieser heilsame saechsische gebrauch der leuterung zweierley nutz ... erstlichen dienet er ... beyderseits partheyen ..., damit sie jhr ding wider zu recht bringen moegen,
so sie zuuor durch vnfleiß oder sonst in mangel genugsams berichts ... den dingen jrgendt zu viel oder wenig gethan ... hetten. zum andern, so ist die leuterung dem richter auch
nuetz vnnd guot, auff daß er sich ... der vorigen eingekommen setze vnnd acten erinnern moege, ob er auch jrgendts in concipijrung ... des vrtheyls sich geirret habe, damit ers nun hie ... bessern koendte
Datierung: 1572
Fundstelle: Knaust,Feuerz.5 127v
- Datierung: 1574
Fundstelle: Frey,Pract. 407
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 590
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- Datierung: 1742
Fundstelle: QBauernNdLaus. 123
Läuterung (II 2 c)
- Belegtext:
leuterung, wie manns nennet zu latein, declaratio sententiae, ist anders nichts, damit eine erklaerung, darinnen die partheyen fuerbringen, wie sie es ... in jren setzen zuuor
gemeint haben vnd was der rechte kern vnd grundt jrer sachen vnd suchens sey, so sie das in vorigen ergangen actis vnnd setzen nicht genuogsam deducirt odder darinn etwas geblintrauschet hetten, wie durch vnfleiß wol geschehen kan
Datierung: 1571
Fundstelle: Knaust,Feuerz.5 126v
Läuterung (II 3)
Erklärung:
(einen unklaren Sachverhalt oder Rechtslage klärende) Vereinbarung.
Wortbildungshinweis: zu
läutern (II 4).
Läuterung (II 4)
Erklärung:
Aussage (I), Bekenntnis (II 3), Kundschaft
(II), Erläuterung.
Läuterung (II 5)
Erklärung:
in Hildesheim die Ratsablösung.
Wortbildungshinweis: zu
läutern (II 8).
- Belegtext:
na der lutteringe uppe den sulven lateren dach des nygen jars ... sehullen de sulven veirundetwintich manne twolff personen tom sittende rade kesen bii oren eyden
Datierung: 1449
Fundstelle: HildeshUB. IV 601
Läuterung (II 6)
Erklärung:
Urkunde über eine Läuterung (II 1).
Wort danach: Läuterungsartikel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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