Läuterant
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Prozeßpartei, die gegen ein beschwerendes Urteil das Rechtsmittel der Läuterung (II 2 a) einlegt.
sprachliche Erläuterung:
zu läutern (II 2) mit latinisierter Endung.
Wort danach: Läuterantin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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