Wort davor: läuten

lauter
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung: klar, hell, deutlich, rein.
sprachliche Erläuterung: schon ahd. (um 868 Otfrid II 8 V. 42 und 9 V. 68), as. (1. Hälfte 9. Jh. Heliand6 V. 4505) und ae. (Bosw.-Toller 545).

lauter (I)
Erklärung: von Gegenständen.

lauter (I 1)
Erklärung: von Wein: durchgegoren, unvermischt, auch weiß im Unterschied zu rot.
vgl. Helleich, Lautereich, Trübeich.

lauter (I 1 a)
Erklärung: l. Eich, Fächt, Maß: besonderes Maß f. durchgegorenen, geklärten Wein.
lauter (I 2)
Erklärung: von Getreide: unvermengt mit minderwertigen Sorten oder Unkraut, gesund, nicht verdorben.
lauter (I 3)
Erklärung: von Metallen: frei von (unedlen) Beimischungen.
lauter (II)
Erklärung: von mündl. und schriftl. Äußerungen: eindeutig, unstrittig, ausdrücklich, klar, bestimmt, in aller Form.
lauter (III)
Erklärung: von Rechtsinstitutionen und -handlungen: rein, unverfälscht, vollständig.
lauter (IV)
Erklärung: in der Übs. für merum et mixtum imperium: rein.
lauter (V)
Erklärung: sich l. machen, tun sich trennen, absondern.

Wort danach: Läuter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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