Wort davor: Läutelgeld

lauten
Wortklasse: Verb

lauten (I)
Erklärung: einen bestimmten Wortlaut, Inhalt haben, Bezug nehmen.
vgl. Lautung.

lauten (II)
Erklärung: behaupten, öffentlich bekanntmachen, verkünden, ein Gerücht weitergeben; lauten lassen verlauten lassen.
lauten (III)
Erklärung: mit lauter Stimme (vor Gericht) sprechen, auch lärmen, schreien.

Wort danach: läuten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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